1. Geltungsbereich und Zuständigkeiten
Alltrade TOPO GmbH bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Der Verhaltenskodex stellt dabei verbindliche Regeln dar und gilt für alle Mitarbeiter. Insbesondere die Mitglieder der Geschäftsführung tragen die Verantwortung für die aktive Umsetzung dieses Verhaltenskodex. Der Kodex ist ein moralischer Kompass, der bei sämtlichen Aktionen nach innen und nach außen zu beachten ist. Jeder Mitarbeiter kann sich mit Fragen und Hinweisen in diesem Zusammenhang an seinen Vorgesetzten oder die Geschäftsführung wenden.
Auch bei allen Lieferanten und Geschäftspartner setzt das Unternehmen voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet werden.
2. Umgang mit Informationen und Datenschutz
Die Mitarbeiter des Unternehmens sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse und andere interne Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt entsprechend für die nicht öffentlich zugänglichen Informationen über Kollegen, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist es untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen, als dem zum jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen. Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und geschützt werden.
3. Ethisches Geschäftsverhalten Korruption
Das Unternehmen wendet sich ausdrücklich gegen jede Form der Korruption im In- und Ausland und vermeidet schon den Anschein, durch unlautere Geschäftspraktiken Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen nehmen zu wollen. Kein Mitarbeiter darf die geschäftlichen Verbindungen des Unternehmens zum eigenen oder fremden Vorteil oder zum Nachteil des Unternehmens ausnutzen. Das bedeutet insbesondere, dass kein Mitarbeiter im Geschäftsverkehr unerlaubte private Vorteile (z.B. Geld, Sachwerte, Dienstleistungen) gewährt oder annimmt, die geeignet sind, eine sachgerechte Entscheidung zu beeinflussen. Jeder Mitarbeiter des Unternehmens ist verpflichtet, bei Verdachtsmomenten oder rechtlichen Zweifeln hinsichtlich des Vorliegens von Korruption, Rat bzw. Hilfe der Geschäftsführer einzuholen.
3. Ethisches Geschäftsverhalten
Korruption
Das Unternehmen wendet sich ausdrücklich gegen jede Form der Korruption im In- und Ausland und vermeidet schon den Anschein, durch unlautere Geschäftspraktiken Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen nehmen zu wollen. Kein Mitarbeiter darf die geschäftlichen Verbindungen des Unternehmens zum eigenen oder fremden Vorteil oder zum Nachteil des Unternehmens ausnutzen. Das bedeutet insbesondere, dass kein Mitarbeiter im Geschäftsverkehr unerlaubte private Vorteile (z.B. Geld, Sachwerte, Dienstleistungen) gewährt oder annimmt, die geeignet sind, eine sachgerechte Entscheidung zu beeinflussen. Jeder Mitarbeiter des Unternehmens ist verpflichtet, bei Verdachtsmomenten oder rechtlichen Zweifeln hinsichtlich des Vorliegens von Korruption, Rat bzw. Hilfe der Geschäftsführer einzuholen.
Geldwäsche
Das Unternehmen duldet keine Geldwäsche. Alle für finanzielle Vorgänge verantwortliche Mitarbeiter sind zur strikten Befolgung der Gesetze zur Geldwäschebekämpfung (GwG, § 261 des Strafgesetzbuches) verpflichtet. Ferner haben sie verdächtige Zahlungsformen oder andere Transaktionen, die auf Geldwäsche hindeuten, sofort der Geschäftsführung mitzuteilen.
Gewährung und Annahme von Vorteilen, Einladungen und Geschenken
Einladungen, wie zum Beispiel zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen, die anerkannten Geschäftsgepflogenheiten entsprechen und angemessen sind, dürfen ausgesprochen oder angenommen werden, wenn sie nicht der unzulässigen Bevorzugung dienen. Dasselbe gilt für die Annahme oder Gewährung von Geschenken. Bestehen Zweifel hinsichtlich des Vorliegens eines sachlichen Grundes oder der Üblichkeit einer Zuwendung, hat der Mitarbeiter vorab die Geschäftsführung zu fragen.
Spenden und Sponsoring
Spenden werden nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung getätigt. Spendentätigkeit und Sponsoringleistungen dürfen nicht darauf angelegt sein, Entscheidungen im Interesse des Unternehmens verdeckt zu fördern. Die Spende muss transparent sein. Der Empfänger der Spende und die konkrete Verwendung durch den Empfänger müssen bekannt sein. Über den Grund für die Spende und die zweckbestimmte Verwendung muss jederzeit Rechenschaft abgelegt werden können. Spendenähnliche Vergütungen sind zu unterlassen.
4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement haben bei Alltrade TOPO GmbH höchste Priorität und werden im Rahmen der nationalen Bestimmungen gewährleistet.
Die Beschäftigten werden regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen am Arbeitsplatz informniert sowie über langfristige Auswirkung der Arbeit auf die Gesundheit und Maßnahmen zur Risikominimierung, zur Prävention von betriebsbedingten Unfällen und Erkrankungen aufgeklärt und geschult.
Es wird sichergestellt, dass alle Arbeitsplätze z.B. richtig beleuchtet, ergonomisch und hyginienisch sind.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird der Zugang zu Trinkwasser und weiteren Getränken in ausreichender Menge sowie der Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen ermöglicht. Geeignete Sicherheitsbekleidung (z.B. Sicherheitsschuhe für Lagerbesuche) wird zur Verfügung gestellt.
5. Regelung von Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten entsprechen den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards.
Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden und 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht regelmäßig überschreiten.
Das Unternhemen ermöglicht den Beschäftigten mobiles Arbeiten an zwei Tagen pro Woche. Dabei gelten 2 weitere Tage vorbehalten individueller Regelungen als „Büro-Pflichttage“. Diese werden stets in Outlook als „Officeday“ eingetragen. Der dritte „Officeday“ kann flexibel an einem der Nicht-„Büro-Pflichttage“, gewählt werden. Die Geschäftsführung behält sich vor, die Regelung ggf. den betrieblichen Bedürfnissen anzupassen.
6. Grundsätze sozialer Verantwortung
Soziale Verantwortung ist unverzichtbarer Bestandteil einer an Werten orientierten Unternehmensführung und wesentlicher Faktor für nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Das Unternehmen respektiert und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte. In diesem Zusammenhang stehen wir auch in einem ständigen Dialog mit unseren Lieferanten, um zu vermeiden, dass unsere Produkte Rohstoffe aus Konfliktregionen enthalten.
Die Verbote von Kinderarbeit und Zwangsarbeit in jeder Form werden eingehalten. Jede Arbeit muss freiwillig sein und die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können.
Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt z. B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.
Das Unternehmen fördert die Chancengleichheit ihrer Mitarbeiter.
Das Recht der Arbeitnehmer, Organisationen ihrer Wahl zu gründen, ihnen beizutreten und Kollektivverhandlungen zu führen, ist zu respektieren.
Alltrade TOPO GmbH ist Mitglied der amfori Business Social Compliance Initiative (amfori BSCI). Gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Sozialstandards in Lieferländern als Bestandteil der sozialen Verantwortung von Unternehmen in einer globalisierten Wirtschaft. Alltrade TOPO verpflichten sich zur Einhaltung des BSCI-Verhaltenskodex und somit zur Wahrung der sozialen Mindeststandards.
7. Umwelt- und Klimaschutz
Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz sind für uns wichtige Unternehmensziele. Jeder Mitarbeiter trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.
Hierbei steht der effiziente Verbrauch von Energie, Papier und Wasser im Focus. Die konkreten Maßnahmen sind den Verfahrensanweisungen zu entnehmen.
Eine Trennung der Abfälle unter Berücksichtigung der Wiederverwertung, ist für uns selbstverständlich und wird täglich praktiziert.
Mit Hilfe moderner Kommunikationstechnik werden Zeit- und Umweltressourcen geschonnt. Reisetätigkeiten und die damit verbundene Emission von Treibhausgasen, werden im Sinne praktizierten Umweltschutzes reduziert. Nach Möglichkeit wird die Bahn dem Auto vorgezogen.
8. Einhaltung des Verhaltenskodex
Das Unternehmen macht seine Mitarbeiter mit den in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalten vertraut und erläutert die sich daraus ergebenden Verpflichtungen.
Das Unternehmen leitet alle erforderlichen Schritte ein, um die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundwerte und Vorgaben durch geeignete Organisationsmaßnahmen sowie angemessene Prozesse in allen Geschäftsbereichen umzusetzen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Einhaltung des Kodex regelmäßig zu kontrollieren und Mechanismen zur Meldung von Verstößen einzurichten. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden ernst genommen und können zu disziplinarischen Maßnahmen führen, einschließlich Abmahnungen oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses, je nach Schwere des Verstoßes.
Der Verhaltenskodex tritt am 14.03.2024 in Kraft und gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens.